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Rechtsanwälte Daniel

- Wer ist das eigentlich?

Wir sind eine Kanzlei mit derzeit zwei Rechtsanwälten, von denen einer auch Notar mit dem Amtssitz in Witten ist. Die Mehrzahl unserer Rechtsanwälte ist zugleich auch Fachanwalt, verfügt also über eine besondere Qualifikation in dem jeweiligen Rechtsgebiet.

  • Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz Witten) Christoph Daniel ist Fachanwalt für Erbrecht.
  • Rechtsanwalt Thomas Faber
  • Angestellter Rechtsanwalt Haase ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir sind seit vielen Jahren in Witten, im Ennepe-Ruhr-Kreis aber auch darüber hinaus für Sie tätig. Mit unserem Standort in Witten sind wir für Sie vor Ort präsent. Damit Sie sich einen ersten Eindruck von uns machen können, stellen wir uns Ihnen mit unseren Kurzprofilen vor.

Rechtsanwalt und Notar Christoph Daniel

Rechtsanwalt & Notar (Amtssitz Witten) Christoph Daniel

Seit dem Jahr 2010 bin ich für Sie als Rechtsanwalt in Witten, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und auch darüber hinaus tätig. Als Kind des Ruhrgebiets habe ich an der Ruhr-Universität in Bochum mein Jura-Studium absolviert. Im daran anschließenden Referendariat war ich u.a. beim Landgericht Bochum, einer Anwaltskanzlei in Bochum Langendreer sowie in der Rechtsabteilung der Hochtief AG und dem Wirtschaftsministerium NRW tätig. Nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2008 habe ich zunächst als angestellter Rechtsanwalt in Wuppertal und Düsseldorf gearbeitet. Nachdem ich in Witten drei Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet hatte, wurde ich im Jahr 2013 zum Notar mit Amtssitz in Witten ernannt. Für das Amtsgericht Witten bin ich zudem als Nachlasspfleger tätig. In dieser Funktion kümmere ich mich als Rechtsanwalt um Nachlässe, bei denen die Erben noch unbekannt sind.

Rechtsanwalt Thomas Faber

Rechtsanwalt Thomas Faber

Seit dem Jahr 2020 bin ich für Sie als Rechtsanwalt in Witten tätig. Mein Jura-Studium habe ich an der Philipps-Universität in Marburg absolviert. Im daran anschließenden Referendariat war ich u.a. beim Landgericht Wuppertal sowie in einer überregional agierenden Anwaltskanzlei in Wuppertal tätig. Das zweite Staatsexamen habe ich im Jahr 2013 abgelegt. Ebenfalls im Jahr 2013 bin ich durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zum Rechtsanwalt zugelassen worden. Als Kind des Ruhrgebiets praktizierte ich seither zunächst als angestellter Rechtsanwalt in Gelsenkirchen und Essen. Im Jahr 2020 habe ich mich sodann den Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei Daniel Rechtsanwälte PartGmbB angeschlossen und stehe Ihnen seither in Witten mit sicherem Rechtsrat zur Verfügung. Ich bin für Sie sowohl im Verkehrsrecht als auch im Miet- und WEG-Recht tätig. Darüber hinaus berate und vertrete ich meine Mandanten auch auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts, dem allgemeinen Zivilrecht sowie dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

In den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten bin ich bundesweit für Sie da. Dazu nehme ich auch Gerichtstermine grundsätzlich persönlich wahr und verhelfe Ihnen mit juristischer Kompetenz zum angestrebten Erfolg.

Der Gang zum Rechtsanwalt fällt den meisten Menschen schwer. Häufig empfinden sie ihn als nicht notwendig und glauben – speziell im Verkehrsrecht – die Abwicklung von Unfallschäden alleine vornehmen zu können. Diesen Glauben fördern die Versicherungen mit einem „Schadenmanagement“ mit dem sie Komplettlösungen – wie Reparaturbetriebe vorschlagen, Mietwagenvermittlung, etc. – anbieten. Tatsächlich zahlen Sie als Geschädigte in den meisten Fällen jedoch drauf, wenn Sie die Schadensabwicklung selbst versuchen. Mit einer fachlich kompetenten Betreuung bewahre ich Sie vor Geldverlust und unnötigem Ärger und übernehme für Sie die komplette Abwicklung im Schadensfall.

Auch im Miet- und WEG-Recht ist die Ansicht verbreitet, dass sich Streitigkeiten mit Mietern, Vermietern, anderen Wohnungseigentümern oder Hausverwaltungen selbst regeln lassen oder durch Zeitablauf erledigen. Zumeist ist diese Einschätzung nicht zutreffend. Ich stehe sowohl Mietern als auch Vermietern mit kompetentem Rat zur Verfügung und setze Ihre Rechte gerne für Sie durch. Ebenso vertrete ich Sie als Wohnungseigentümer gerne in Streitigkeiten mit anderen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft oder dem/r WEG-Verwalter/in. Auch WEG-Verwaltungen finden jederzeit kompetenten Rat.

Rechtsanwalt Arnim Haase

Rechtsanwalt Arnim Haase

Ich bin seit 1982 als Rechtsanwalt in Witten zugelassen. Ich bin zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht. Darüber hinaus bin ich sowohl im Arbeitsrecht als auch im allgemeinen Zivilrecht, wie beispielsweise Mietrecht, für Sie tätig; auch hier zahlt sich meine jahrelange Erfahrung für Sie aus.

Der Gang zum Rechtsanwalt fällt vielen Menschen schwer. Häufig empfinden sie ihn als nicht notwendig und glauben – speziell im Verkehrsrecht – die Abwicklung alleine vornehmen zu können. Diesen Glauben fördern die Versicherungen mit einem „Schadenmanagement“ mit dem sie Komplettlösungen – wie Reparaturbetriebe vorschlagen, Mietwagenvermittlung, etc. – anbieten. Tatsächlich zahlen Sie als Geschädigte in den meisten Fällen jedoch drauf, wenn Sie die Schadensabwicklung selbst versuchen. Mit einer fachlich kompetenten Betreuung bewahre ich Sie vor Geldverlust und Ärger.

In Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen bin ich bundesweit für Sie da. Dazu nehme ich auch Gerichtstermine grundsätzlich persönlich wahr.

In Familiensachen sind die Konflikte häufig mit zwischenmenschlichen Problemen belastet. Hier helfe ich Ihnen, sachorientierte und praxisbezogene Lösungen der Konflikte in allen Teilbereichen rund um Trennung und Scheidung wie beispielsweise

  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Umgang
  • Versorgungsausgleich
  • Nebengüterrecht

zu finden. Frauen und Männern rate ich gleichermaßen: Lassen Sie sich nicht unterkriegen und seien Sie selbstbewusst!

Neuigkeiten aus unserem Blog

Hier erfahren Sie wichtige und hilfreiche Fakten rund um die Themen Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und dem Bereich Notariat.


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Steuerfalle Berliner Testament

Das „Berliner Testament“ ist die wohl am meisten bekannte und genutzte Art der Testamentsgestaltung. Bei einem solchen Berliner Testament setzen sich Eheleute wechselseitig zu Erben ein. Erben des letztversterbenden werden dann die gemeinsamen Kinder. Hier lauert aber eine Steuerfalle. Denn dadurch, dass Kinder bei dem Tod des erstverstorbenen Elternteils nicht Erben werden, geht auch deren Erbschaftsteuerfreibetrag verloren. Immerhin ist dies ein Betrag von 400.000,00 € je Kind.

 

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Corona - Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan in der Eigentümergemeinschaft

Die Covid-19-Pandemie („Corona-Krise“) stellt unsere Gesellschaft neben allen persönlichen Herausforderungen im Alltag auch rechtlich vor in Gänze neue Fragestellungen. Auch das WEG-Recht stellt hier keine Ausnahme dar.

Die umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, insbesondere Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen, betreffen auch die Handlungsfähigkeit von Verwalter und Wohnungseigentümern.

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