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Blog

März 2016

Gesetzbuch und Hammer

Das Berliner Testament – Folgen der Wiederverheiratung nach dem ersten Sterbefall

Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten, setzen sie sich meist wechselseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder werden Schlusserben, wenn der länger lebende der beiden Elternteile verstorben ist.

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